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Die Streitverkündung im europäischen Interventionsrecht
Die EuGVO geht bei der zivilprozessualen Drittbeteiligung von einem dualen System aus. Als Grundmodell sieht sie eine internationale Zuständigkeit für Gewährleistungs- und Interventionsklagen vor. Einigen europäischen Rechtsordnungen ist diese Form der Drittbeteiligung fremd. Diese greifen auf das funktionell äquivalente Modell der Streitverkündung zurück. Das Rechtsinstitut der Streitverkündung stellt einen Fremdkörper im System der EuGVO dar und wird durch eine Ausnahmevorschrift ...

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